Es geht um die Abdeckung der Reifen, nicht der Felgen. Bei dir ist da noch jede Menge Spielraum, vor allem hinten. Hier gibt es mehr Info: www.tyresystem.de/reifen/information/radabdeckungen
Ich bin echt überfordert mit dem Thema Also, ich habe jetzt 17 Zoll OZ Ultraleggera mit 215/40 Reifen drauf. Es kommen jetzt demnächst noch die 35er H&R Federn rein. Wieviel mm kann ich denn nun auf die Vorder- und Hinterachse draufpappen, dass es net zu breit, aber schick wird und ich es ohne Probleme eingetragen bekomme? HELP!!!
Du markierst den auf dem Bild gezeigten Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte an der Kotflügelkante. Dann suchst du innerhalb des markierten Segmentes den Punkt der Kante, der der Reifenseitenwand am nächsten ist. Der dort gemessene seitliche Abstand zwischen Kante und Reifenwand entspricht der max. Spurverbreiterung pro Fahrzeugseite.
Bei mir in der ABE der Felgen steht dass ich 2% Spurverbreiterung noch verbauen kann. Von was werden die 2% gemessen?
Die Spurbreite wird ja auch von der Einpresstiefe der verwendeten Felgen beeinflusst. Daher werden sich die 2% auf die Spurbreite mit den Felgen beziehen, in deren ABE diese Auflage steht. Die serienmäßigen Spurbreiten v/h des A1 und des S1 sind bekannt, kann man z.B. im Katalog sehen. Leider weiß ich nicht, mit welchen Felgen / welcher ET diese gemessen wurden. Die Veränderung der Spurbreite durch Verwendung der anderen Felgen ist mir also auch nicht bekannt. Aber: Beispielrechnungen mit verschiedenen, beim A1 üblichen ET zeigen, daß 2% Spurverbreiterung im Bereich von 29 mm bis knapp 30 mm liegen. Mit einer Verbreiterung von max. 14 mm pro Seite bleibt man also innerhalb der Toleranz.
Danke @Agent L Wollte mir eigentlich hinten 20mm pro Rad und vorne 11mm pro drauf machen. Hab das hier ja auch schon des Öfteren gelesen dass das ohne Probleme eingetragen wird. Denkst das is zu viel bei den Felgen?
http://www.felgenshop.de/tomason-tn...16/audi-a1-8x-alufelgen/1-2l-tfsi-63kw-86-ps/ Post #460 da sind die am Fahrzeug zu sehen.
In deinem obigen Link kann man ja auch die Gutachten zu dieser Felge aufrufen. Zwar steht in dem Gutachten etwas von " Spurverbreiterung innerhalb 2%", aber das ist keine Auflage, sondern nur Teil der Beschreibung der Felge. Die Auflagen (A01, A02, usw.) stehen weiter unten. Dort wo die Baureihen der Fahrzeughersteller gelistet sind, mit den geprüften Reifengrößen und ganz auf der rechten Seite sind dann die Codes der Auflagen. In denen steht nichts von einer prozentualen Begrenzung der Spurverbreiterung. Es gelten also bei einer Spurverbreiterung durch Spurplatten die Auflagen der ABE der Spurplatten (sofern vorhanden) und die üblichen Regelungen für die Radabdeckung, wie sie weiter oben im Thread beschrieben wurden. Ach ja: Tolle Felge übrigens, die TN4