So, und jetzt zeigst Du mir bitte mal den Gesetzestext / Auszug aus den AKBs, der das aussagt... Bin ich mal gespannt was jetzt kommt. :tongue: Gruß, Johannes
mir geht es ja nur darum, ob der TüV das so abnimmt...gegen das Zeigerwischen wird er wohl nix sagen...aber gegen die dauerhaft leuchtenden Heckleuchten?! jemand Erfahrungen dazu gemacht? lg
Sitz gerade beim Codierer um es nochmal zu versuchen, es klappt aber schon wieder nicht.. der versucht echt alles, keine Chance. Wahrscheinlich ist in dem skandinavischen Modell ein anderes Steuergerät verbaut.
Nein, bei mir hat es auch geklappt. Der hat aber gemeint er musste es zweimal hintereinander einstellen. Beim ersten Mal ist es wohl zurückgesprungen. Mein A1 ist Baujahr 2013.
Ich hab aber im Gegensatz zu dir keine Xenons, das ist ja das Problem. Irgendwelche anderen Vorschläge?
Gem. Par. 49a Abs. 5 StVZO dürfen alle nach vorne gerichteten lichttechnischen Einrichtungen nur zusammen mit den Schlussleuchten einschaltbar sein. Ausnahme: Dies gilt nicht für Tagfahrleuchten. Ich sehe daher kein Problem mit dem gleichzeitigen Betrieb von TFL und Schlussleuchten. Man macht ja lediglich keinen Gebrauch von der Ausnahmeregelung, sondern geht nach den Grundsätzen des entspr. Paragrafen vor, wonach das Licht vorne und hinten gleichzeitig eingeschaltet sein muss.
Man kann auf Deinem Bild fast nichts erkennen und man weiß nicht was die Quelle ist... Gruß, Johannes