Überhaupt nicht drauf eingehen. Eher noch ne Anzeige (sofern de was bekommst) wegen beleidigung nachschieben ansonsten abhaken. Was will er denn vorwerfen? vorsichtiges Fahren? :lol: Also einfach ignorieren
Da kommt eh keine anzeige. Die Polizei stellt das immer wegen fehlen des öffentlichen Interesses ein. Erst wenn ein Unfall geschieht,wird da was gemacht. Aber vorher nicht...so war immer meine Erfahrung.
Ganz so einfach ist es nicht... Selbst wenn der Radfahrer auf der falschen Seite fährt, bekommt der Autofahrer fast immer eine Teilschuld... In diesem Fall ist zwar nichts passiert, da wird wohl kaum etwas nachkommen. Aber bei einem Zusammenstoß gilt auch die Betriebsgefahr, also die sogenannte Gefährdungshaftung eines KFZ. (einfach mal googeln) Sobald man ein KFZ im Straßenverkehr bewegt haftet man... Unabhängig von der Schuldfrage. Vor allem wenn es zu Unfällen mit Fußgängern, Radfahrer kommt... Da muss dann dem anderen Verkehrsteilnehmer erst ein grobes Fehlverhalten nachgewiesen werden, bevor man hier ohne Teilschuld raus kommt... Und ob da schon die Benutzung eines Radweges in der falschen Richtung dazugehört... :confused2:
Nötigung:blink: Wann, wie,wo,was, weis ich ja noch nicht. Morgen Rechtsanwalt, ob der sich erstmal die Akteneinsicht holt, oder sagt geh hin zur Polizei und mach deine Aussage! werde ich erfahren. Will jetzt nur nichts falsch machen, oder vielleicht mache ich schon was falsch weil ich einen RA einschalte. Interessanterweise hat sich keiner verletzt, es gibt erstmal keinen Zeugen, es sei den er hat einen aktiviert, aber trotzdem macht mich die Sache etwas nervös weil ich es nicht kontrollieren kann was passiert. Nutzt nichts, muss es einfach abwarten.
Frau + Auto + Schminken = Unfall dabei wollt ich meinen jetzigen am Freitag verkaufen.. War 2 spurig und fahre an ihr vorbei und sehs noch und denk mir meinen teil. Bin dann auf rechte spur rüber. paar hundert weiter staut es sich kurz weil einer oder 2 abbiegen wollen und nicht können wegen fußgänger. stehe also dort und seh aus rückspiegel noch ankommen (es war kein bremsvorgang erkennbar) und naja Schaden hät sich noch in grenzen zumindest offensichtliche und morgen mal bei Werkstatt vorbeischauen.
Klarer Fall, der Fußgänger, der die Strasse überquerte, ist Schuld...:thumbsup: Was Radfahrer betrifft, ich meine mal gelesen zu haben, dass man sogar Teilschuld bekommt, wenn ein Radfahrer vom Radweg plötzlich auf die Strasse fährt und es zur Kollision kommt...unvorstellbar...
So alles ist in Gottes Hand. RA kümmert sich, Akte angefordert "Aussageverweigerungsrecht" angezeigt , dann sehe ich was mir der sympatische völlig unbekannte Herr vorwirft. Über die Einstellung des Verfahrens wird bei meinem Glück ein Staatsanwalt richten der E-Bike fährt und im ADFC Mitglied ist ,........und gegen den Ausbau der A52 votet, vermutlich ist sein Fahrad vollgeklebt mit Atomkraft "Nein danke" und Stuttgart 21 Aufklebern.:rolleyes2: Leute seit froh wenn euch andere einfach nur in Ruhe lassen. An Leute kann man geraten:thumbdn: das hätte ich nie geglaubt das mich sowas mal trifft.
Also Micha mach dich nicht verrückt. Ist vollkommen harmlos und hört sich alles schlimmer an als es ist. @Okeydoky so ein Fall hatt ich schon das nen Radfahrer vom Radweg genau auf Straße rüber ist. Ich bin halt direkt auf andere Fahrbahnspur gewechselt und zwar abrupt (halt nur reagiert), wenn dann einer gekommen wär....
So die Akte ist da, nette Geschichte vom Anzeigenden nur leider halbwahr. Vor allem der letzte Akt ist seltsam, kann es sein das auf 150 Meter ein Fahrrad welches mit 10 Meter Rückstand startet so schnell ist wie mein Auto, so das ich ihn nach 150 Meter beim linksabbiegen schneiden kann, ich habe den Typen nicht mehr gesehen obwohl ich mit ihm rechnete. Immerhin er hat recht, der Radweg den er auf der vermeintlich falschen Seite befuhr ist beidseitig zu befahrbar, leider endet die Beschilderung dies zu dürfen exakt eine Kreuzung vor der Ausfahrt so das eben genau das Teil an dem wir uns trafen eben nur einseitig zu befahren ist. Er war also der rechtswidrige. Das dort zweiseitig keine Befahrung gestattet ist ist nur logisch, es folgt eine Tankstelle mit zwei Ausfahrten über den Radweg, und eben meinen Ausfahrt beim Autohandler. Ich wäre beratungsresistend und würde Verkehrsregeln nicht kennen, obwohl er hier Beschilderungen übersieht und er als Radfahrer hätte ständig Konflikte mit Autofahrern, was mir zu denken gibt wenn einer ständig Konflikte hat. Aber so sagt er aus.:unsure: Ich bin kein Psychologe, aber diese Aussagen sprechen auch nicht für ihn.:sad: Aber wie ich schon schrieb, ich bin in Gottes Hand, ein Staatsanwalt wird richten, oder sogar ein Richter.