Ob VW bei dem "eigene-Faust-Szenario" eine Deadline zum 4.Mai setzt? Der 5.Mai könnte ja wichtig werde. https://www.spiegel.de/wirtschaft/s...deutet-a-b1a55452-4e52-4792-a48a-828d3059db04
Mit Sicherheit wird eine solche Deadline gesetzt und eine entsprechende Klausel, dass damit alle Ansprüche abgegolten sind. Da wir „nur“ einen A1 haben, gehe ich davon aus, dass wir im unteren Bereich der angebotenen Entschädigung liegen werden. Was die Nutzungsentschädigung angeht bin ich hin und her gerissen. Jeder der ein Auto hat weiß doch, dass es die schlechteste finanzielle Investition überhaupt ist. Also warum für „Lau“ sozusagen fahren?! Das geht mir nicht so ganz in den Kopf. Daher finde ich die Urteile mancher Gerichte, dass die Nutzungsentschädigung nur bis Bekanntwerden des Skandals zu rechnen ist, mehr als fair für beide Seiten...Aber warten wir den Mai mal ab.
Immer unterstellt es kommt so (VW entschädigt in Eigenregie mit Stand der Vergleichsverhandlung)…. Mir ist nicht klar, warum die meisten "Experten, Anwälte etc." meinen, man solle den Deal NICHT annehmen. Was die reine Entschädigungssumme angeht, wäre diese ja die gleiche, denn wer an der Sammelklage teilgenommen hat, wäre ja auch an das Urteil/den Vergleich gebunden.
Bei den Einzelklagen werden sehr viele Vergleiche seitens VW geschlossen, bevor‘s zum Urteil kommt. Und ein Vergleich bringt dem Anwalt mehr Honorar...diese Anwälte oder Experten sind keine Robin Hoods in Gerichtsroben. Mein Arbeitskollege hat das erste Urteil ausgeschlagen. Denn das wurde ihn von dem Anwalt geraten und sie werden alle gierig. Ende vom Lied ist, dass der nächste Termin zur Verhandlung im März 2021 statt findet. Mal sehen, ob ich ihn mit der Musterfeststellungsklage, der ich mich angeschlossen habe, überholen werde.
Das wird auch der Grund sein, warum dann gerne mit der Rückabwicklung des Kaufs "gepokert" wird. Ist dann halt schon ein ganz anderer Streitwert als nur 20-30% Schadensersatz. Verdenken kann man es ihnen nicht, denn auch für die Anwälte muss was bei rumkommen. https://www.smart-rechner.de/anwaltskosten/ratgeber/tabelle_anwaltskosten.php
Das Verfahren der Musterfeststellungsklage ist beendet. Es werden Zahlungen zwischen 1.350 € und 6.257 Euro angeboten. Es sollen wohl um die 15% des Kaufpreises sein. Falls man sich anwaltlich über dieses Angebot beraten lassen möchte und es anschließend annimmt, zahlt VW die Anwaltsgebühren bis 190 Euro (netto). Ansonsten muss man selbst den Klageweg bestreiten und logischerweise die Anwaltsgebühren zahlen bzw. über die Rechtschutz laufen lassen. Dann warte ich mal auf mein Angebot...
wenn du den jetzigen Vergleich meinst: du bekommst die Knete und darfst dein Auto behalten (und verlierst vermutlich sehr viel andere Ansprüche). im WWW habe ich das gefunden: … z.B. VW Polo, Audi A1, Seat Ibiza: Baujahr 2008 – 1350 Euro; Baujahr 2009 – 1561 Euro; Baujahr 2010 – 1772 Euro; Baujahr 2011 – 1938 Euro usw. Infos grob zusammengefasst:
@Zetti: sind das die durchschnittlichen Entschädigungen, die geflossen sind? Habe nämlich gestern mal bei mir gerechnet, bei 15% des Kaufpreises liege ich bei ca. 3.700€ Entschädigung.
Nein... das ist das, was manche Medien als mögliche Entschädigung so melden und das ist durchaus leicht unterschiedlich. https://www.welt.de/wirtschaft/arti...esel-Vergleich.html?wtrid=onsite.onsitesearch https://www.focus.de/finanzen/boers...-modell-fuer-diesel-besitzer_id_11715602.html Es scheint ja die Richtung aufzuzeigen, wohin es gehen könnte. Bei mir wären 15% auch mehr, aber es liegt bestimmt nicht an einigen 100 Taler, die meine Entscheidung beeinflussen werden.