Mir wurde heute geraten das Angebot anzunehmen, da mein AG stur bei der Ablehnung zur Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren bleibt. Da mir die Zeit wegrennt, kann ich jetzt (leider) auch kein großes Fass mehr intern aufmachen. Also habe ich mich eben eingeloggt, unglaublich, das Portal hat funktioniert. Ich werde voraussichtlich 2.194€ bekommen. Das sind weniger als 10% des Kaufpreises. Aber leider sind mir finanziell derzeit die Hände gebunden die Kosten selbst zu tragen, da wir gerade dabei sind uns ein Eigenheim zuzulegen. Da kommt das Geld dann doch ein wenig recht...ich hätte gerne den Laden mehr bluten gesehen. Aber that‘s life!
So heute ist der 17.04.2020 und ich hab immer noch nichts bekommen. Ich fall definitiv in die Voraussetzungen der Entschädigung, hab mehrfach bei VW angerufen (letztes mal letzte Woche Montag oder Dienstag) und es passiert einfach nichts, da ich keine tolle Post bekomme. Ich vermute dementsprechend, dass ich auch bis zum 20.04 kein Angebot annehmen kann, da ich bis dahin nichts bekommen haben werde. Damit gehen mir dann voraussichtlich 2.194€ durch die Lappen. Super!
Kannst du denen nicht das Schreiben von der Verbraucherzentrale zukommen lassen? Also deine Anmeldung ins Klageregister? Mir stellt sich gerade die Frage, wie und wo ich meine Rechnung für die anwaltliche Beratung einreiche.
Die Bestätigung für die Annahme des Vergleichs seitens VW kam heute per Mail. Leider immernoch kein Hinweis, wohin mit der Rechnung vom Anwalt. Werde da morgen mal anrufen. Jetzt heißt es warten bis die Knete kommt.
Die habe ich heute auch bekommen. Ich frage mich nur, warum manche 1984€ bekommen und andere 2.194€ ???
Also die Anwaltsrechnung kann ab dem 05.05.2020 in dem Portal hochgeladen werden. Man hätte diese Info auch einfach in die Mail einbauen können und sich so Anrufe erspart. Das habe ich mich auch schon gefragt, weshalb ich mehr bekomme. Vielleicht liegt es an dem Modelljahr? Meiner hat Erstzulassung 10.11.2011 und ist MJ2012.
Die Frist wurde bis 30.04.2020 verlängert wegen der aktuellen Situation. Das heßt für alle, die noch nichts erhalten haben oder nicht geantwortet wir... DRUCK machen.
In der Mail der Verbraucherzentrale von heute stand auch dieser Abschnitt drin. Hattest du diese Nummer bereits probiert?
Ich habe nun mein Urteil vom OLG Schleswig, Kaufpreis ( 22.500 Euro) abzgl. Nutzungsentschädigung (8.100 Euro) unter Rückgabe des Fahrzeugs. Mein Anwalt hat Revision eingelegt, da dies seiner Meinung nach auch von VW zu erwarten ist, neue Firmenpolitik seitens VW seit der Musterfeststellungsklage. Jetzt geht es zum BGH. Bin auf den 5. Mai gespannt, vor dem EuGH gab es ja schon mal einen verbraucherfreundlichen Hinweis. Hatte zum Gerichtstermin ca. 117.000 km gefahren, davon entfallen ca. 14.000 km auf den Zeitpunkt des Kaufes (Gebrauchtfahrzeug 2013 gekauft), das Gericht hat eine Gesamtfahrleistung von 300.000 km zu Grunde gelegt.