Du gehst echt auf‘s Ganze mit VW. Ich mein, verlieren in dem Sinne kann man eigentlich nichts und wenn die Rechtsschutz und der Anwalt da mitspielt, why not? Eben, es wurde kommuniziert, dass die Verjährung gehemmt wurde. Aber wie dann das Urteil zu Stande kommt, würde mich echt mal interessieren.
Nun, aktuell habe ich nur 60.000 km drauf. Würde es zur einer Rückgabe des Fahrzeug kommen (abzüglich Nutzung), kämen da über 20k bei rum. Jetzt ist die Frage, was ist der A1 im Verkauf noch wert? - lt. Internetportalen sogar über 11.000 (das liegt aber wohl an den künstlich hohen Händlerangeboten) - lt. Schwacke Händlerankauf 7500 Bei beiden wird allerdings die Wertminderung durch die Dieselproblematik , wer will so eine Karre noch?, NICHT abgebildet - markenfremde Händler haben 3500 bis 5000 geboten, aber nur wenn ich einen NEUwagen dort bestelle!!!! Also sollte VW mir entweder eine Entschädigung anbieten, die in Summe (Entschädigung + A1) sich dem aktuellen "Rückgabewert" nähert, oder die sollen die Kiste zurücknehmen und mir die 20k geben. Natürlich muss das für VW auch einen Sinn ergeben und einen monetären Vorteil. Da wäre ich gesprächsbereit. Aber die 8% (vom Kaufpreis) Entschädigung aus MFK noch das in Relation zur MFK sehr hohe Individualangebot kamen da in die Nähe. Zudem hätte ich ja auch auf Folgeansprüche (Probleme durchs Update, evtl. Stilllegung durch KBA, etc.) verzichten müssen. Mir sind die juristischen Risiken bekannt, die Chance das ich leer ausgehe ist gar nicht so gering. Klar, ich würde mich über die "verschenkten" paar tausend Euro ärgern, aber ich habe das Szenario eingepreist.
Es haben, für mich überraschend viele, den Vergleich aus MFK angenommen. Zudem war ja zu lesen, dass auch nochmals ein großer Anteil das individuelle Vergleichsangebot angenommen haben. Vielleicht haben sich da viele Staus aufgelöst. Mir ist es recht, da Anwalt und ich nicht von einer Entscheidung ausgehen, die meinen Fall zum Abschluss bringt. Bis zum OLG vergeht dann ja auch wieder Zeit
Hier ein Update in meinem Fall in Kurzform: Rücknahme meiner Revision vor dem BGH im November, Abholung des Fahrzeugs durch VW Mitte Januar, Zahlung des Schadenersatzes i.H. des Urteils vom OLG (aus März 2020) zwei Wochen später. Alles in allem hat alles bei mir von der Beauftragung My Right bis zur Zahlung 4 Jahre gedauert. Zwischen dem Urteil LG und OLG lagen fast genau ein Jahr. Nur mal so als Anhaltspunkt. Habe mich als Folgefahrzeug für den neuen Opel Corsa entschieden und bin sehr zufrieden.
Danke für deine Rückmeldung Grundsätzlich bin ich verwundert wie wenig Einzelfälle hier hochkommen. Zumindest bis zu einem Punkt wo evtl. Verschwiegenheit irgendwo niedergeschrieben wurde. Mein Termin beim Landgericht wurde pandemiebedingt in den März verschoben, die Verkündung wird vermutlich dann erst im April sein. Eigentlich steht schon fest wie es weitergeht... - sollte die Klage abgewiesen oder "nur" Schadensersatz verkündet werden: ich gehe zum OLG - sollte Landgericht gemäß BGH (aktuell wohl noch nicht so oft) entscheiden (Rückgabe gegen Nutzungsentgelt): VW geht zum OLG Ein Vergleich der für mich monetär interessant wäre (siehe Beitrag #642), wird nach Erfahrungen seitens der Anwaltskanzlei nicht zur Debatte stehen. Allerdings strebe ich den rein aus Prinzip schon nicht an. Allerdings muss man sich Prinzipien auch leisten können.
Mein Anwalt hatte von Anfang an nur auf Rücknahme geklagt, die statt dessen angebotene Entschädigung seitens VW belief sich auf 2.000 vor dem OLG. Da ich des wirtschaftlichen Denkens fähig bin und auch das Urteil in der ersten Instanz auf Rücknahme basierte, bin ich nicht von meiner Linie abgewichen. Außerdem mochte ich das Fahrzeug nicht weiterfahren, da die Folgekosten aufgrund des Updates immer noch nicht absehbar sind. Audi hat lediglich für zwei Jahre nach dem Aufspielen des Updates Kostenübernahme für bestimmte Motorteile zugesichert. Das Risiko evtl. mit höheren Reparaturkosten als die Höhe der Entschädigungszahlung belastet zu werden war mir zu hoch. Ich wünsche Dir viel Glück und ich hoffe Du berichtest weiter.
VW hat Angst und verhindert verbraucherfreundliche Entscheidungen Volkswagen kauft sich das (Un)Recht - openPR
Urteil am LG wurde verkündet, Tenor: VW muss den Wagen zurücknehmen gegen Nutzungsentschädigung Jetzt muss ich bis zu 8 Wochen auf VW warten, bevor die die nächste Runde einläuten