Schau mal ins Servicehandbuch bie Gelegenheit. Vllt wurde etwas gemacht und sie wurden nicht in Kenntnis gesetzt?
Normalerweise müßten es zwei sein.Da diese Aktionen keine Rückrufaktionen sind (da wird jeder Halter angeschrieben) sondern sogenannte Werstattaktion werden die erst gemacht wenn Du Dich wegen eines Mangels oder Kundendienst in der Werkstatt befindest, oder Du machst einen Termin aus uns läßt diese Aktionen durch führen.
Ja es sollten zwei sein : 55G3 und 55G4 Schau bitte in den Serviceplan bei weitere Eintragungen der Werkstatt, ob dort etwas steht. Ansonsten kannst du deinen auch gern erneut ansprechen und bitten, deine FIN ( Fahrzeugidentnummer ) in ELSA einzugeben und auf Feld-Werkstatt-Rückruf-Aktionen zu überprüfen. Er sollte dann wissen, was zu tun ist. Ansonsten klare Empfehlung meinerseits : Werkstatt DRINGEND wechseln !
Laut meinem Vater ist im Serviceheft nichts vermerkt. Wenn ich wieder auf Heimatbesuch werde ich mir das Serviceheft persönlich vornehmen und dann ggf. Rücksprache mit unserem Händler halten. Unser Händler ist ohnehin eine einzige Zumutung, insbesondere für einen Premiumhersteller alles andere als ein Aushängeschilde. In der Provinz sind Audi-Händler leider Mangelware und ich weiß nicht, ob es wirklich zielführend ist während der Garantiezeit zu einem fremden Servicepartner zu wechseln - ich befürchte da eine schlechte Behandlung als Nichtkäufer.
Es ist ein freies Land und du ein freier Bürger Du kannst und darfst dir jeglichen Händler deines Beliebens aussuchen - egal wo - egal wer ! JEder führt deine Garantiearbeiten durch. Der eine ist zufrieden damit, der andere weniger ^^ Such dir einen, der dir gefällt ! und du und dein A1 gut behandelt wirst und vor allem ernst genommen wirst !
So, nun bin ich gerade in meinem Elternhaus und blättere den Serviceplan nach Einträgen durch - dort sollte die Werkstattaktion ja verzeichnet sein, schätze ich? Wohl bei "Eintragung der Werkstatt" ab S. 36? Jedenfalls wurden dort keine Werkstattaktionen eingetragen.
Laut Auskunft meines :smile: gibt es Aktionen, die ins Serviceheft eingetragen werden müssen (z.B. 55G4) und solche, die nicht eingetragen werden (z.B. 55G3).
Also dieser Aussage kann ich mich nicht anschliessen ... Es muss jede dokumentiert werden ... soweit ich weiss ...