Hallo Dirk, wenn das wirklich so wäre das nur die 205 drin stehen, dann fährst du tatsächlich mit nicht zugelassen Rad/Reifenkombinationen rum. Tatsache ist, alles was nicht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder der Zulassungsbescheinigung I eingetrasgen ist muss entweder abgenommen werden durch Tüv etc, oder es gibt eine ABE.
Die Übereinstimmungsbescheinigung ist auf das Fahrzeug bezogen, denn unter Punkt 0.10 steht die Fahrzeug-Identnr. Die weiteren freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen findest du unter Punkt 52.
Wie erklären wir uns dann das was A1Kater sagt?? In der EG steht die 15er Größe aber er hat von Werk aus die größeren Reifen!? Was steht denn nun bei den Leuten mit 18Zoll von Werk aus, bei Punkt 52??! Das kann echt nicht sein, dass die jenigen, die keine 18 Zoll Reifen/Felgen bestellt haben, laut EG/TÜV/was auch immer, keine "Freigabe" dafür haben!? Sowas kotzt mich echt an eh, sorry!!! :-( EDIT// ich hab bis jetzt nur vorab die EG bekommen..wann genau bekommt man die Zulassungsbescheinigung I?! EDIT2// ohh! Ich seh grad..ich hab die Zulassungsbescheinigung 2! ^^
Unter Punkt 35 steht die Reifengröße 205/55 R15, beim 1.2 TFSI vermutlich 185/60 R15. Und genau wie du möchte ich wissen, ob unter Punkt 52 auch 225/35 R18 steht, wenn mit dieser Größe ab Werk ausgeliefert. Die Zulassungsbescheinigung Teil I bekommst du zusammen mit dem Fahrzeug (jedenfalls bei Abholung beim Händler).
Also in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Fahrzeugschein) steht meist nur eine Größe, in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung stehen alle erlaubten Größen (Ziffer 35 & unter den Anmerkungen Punkt 52). Entweder stehen bei den Leuten die 18" haben die Felgen zusätzlich in der Zulassungsbescheinigung, oder es gibt eine ABE dafür...
So isses! Wobei die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Größe mit der in der Übereinstimmungsbescheinigung unter Ziffer 35 eingetragenen Größe übereinstimmt.
Boaaahhh eh ich krieg echt zu viel ^^ okay ich werde ja nächsten Montag sehen, was Sache ist! Jetzt nehmen wir mal an in den ganzen Papieren steht NIX von 18" Reifen/Felgen und ich kauf mir dann im Sommer ein paar schöne 225/35 u. 18" Felgen (mit ABE von felgenoutlet ), muss das dann vom TÜV abgenommen werden und eingetragen?? Sprich, muss ich da die paar Euros zahlen??
Wenn die Felgen eine ABE für den A1 haben, dann darfst du alle Reifengrößen montieren, die im Gutachten zur ABE dem A1 zugeordnet sind. Eine weitere Begutachtung durch den TÜV ist nicht erforderlich, sofern alle Auflagen des ABE-Gutachtens erfüllt werden. Meistens steht in der ABE, daß abweichend von der Fahrzeugzulassungsverordnung, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde nicht erforderlich ist. In dem Fall musst du nur die ABE im Fahrzeug mitführen. Selbst wenn das nicht drinsteht, kann die Berichtigung bis zur "nächsten Befassung der Zulassungsbehörde mit den Fahrzeugpapieren" warten (z.B. Halterwechsel). Das ist aber eine reine Formsache.
Hat der 185er vorne ne größere Bremsanlage? Dann wird das nämlich nix mit den 15". Ich hab im Winter jetzt 16" drauf und da gehts schon recht eng zu. Ich glaub nicht, dass 15er passen würden. Das würde einer "modellbezogenen" Übereinstimmungsbescheinigung widersprechen.